Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde
Merkmal-ID:8670
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Juristische Personen (Gesellschaften, Vereinigungen, Vereine)
Beschreibung
Bei Eintragung in einem öffentlichen Register (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister) ist die Kurzbezeichnung des Registers und die Registernummer anzugeben.
Hat eine juristische Person, die nicht in einem öffentlichen Register eingetragen ist, ihre Rechtsfähigkeit durch staatliche Genehmigung oder Verleihung erlangt, so ist die Geschäftsnummer einzutragen, unter der die Rechtsfähigkeit verliehen worden ist.
Pflichtangabe
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153a Abs. 1 GewO.