Registergericht oder Genehmigungsbehörde

Merkmal-ID:8690

Registergericht oder Genehmigungsbehörde

Merkmal-ID:8690

Allgemeines

Zugehöriges Register

Gewerbezentralregister

Beschreibung

Ist die juristische Person oder Personenvereinigung in einem öffentlichen Register eingetragen, so ist das zum Zeitpunkt der Mitteilung zuständige Registergericht einzutragen.

Wurde die Rechtsfähigkeit durch staatliche Genehmigung oder Verleihung erlangt, ist die amtliche Bezeichnung der Genehmigungsbehörde einzutragen.

Pflichtangabe

Quelle

Zuständige mitteilende Behörde nach § 153a Abs. 1 GewO.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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