Registergericht oder Genehmigungsbehörde
Merkmal-ID:8690
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Juristische Personen (Gesellschaften, Vereinigungen, Vereine)
Beschreibung
Ist die juristische Person oder Personenvereinigung in einem öffentlichen Register eingetragen, so ist das zum Zeitpunkt der Mitteilung zuständige Registergericht einzutragen.
Wurde die Rechtsfähigkeit durch staatliche Genehmigung oder Verleihung erlangt, ist die amtliche Bezeichnung der Genehmigungsbehörde einzutragen.
Pflichtangabe
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153a Abs. 1 GewO.