Sitz
Merkmal-ID:8731
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Juristische Personen (Gesellschaften, Vereinigungen, Vereine)
Beschreibung
Der Sitz der juristischen Person oder Personengesellschaft ist in der Form einzutragen, wie er sich zum Zeitpunkt der Mitteilung aus der Eintragung in dem öffentlichen Register, der Genehmigungs- oder Verleihungsurkunde oder der Satzung ergibt.
Pflichtangabe
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153a Abs. 1 GewO.