Geschäftsnummer der 1. Entscheidung

Merkmal-ID:8775

Geschäftsnummer der 1. Entscheidung

Merkmal-ID:8775

Allgemeines

Zugehöriges Register

Gewerbezentralregister

Beschreibung

Einzutragen ist die Geschäftsnummer der ersten Entscheidung. Bei Verbindung mehrerer Verfahren ist nur die führende Geschäftsnummer einzutragen.Bei Verzichten nach § 149 Abs. 2 Nr. 2 GewO ist die Geschäftsnummer einzutragen, unter der das Rücknahme- oder Widerrufsverfahren geführt wird.

Pflichtangabe

Quelle

Zuständige mitteilende Behörde nach § 153a Abs. 1 GewO.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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