Sonstige Rechtsverhältnisse

Merkmal-ID:8851

Sonstige Rechtsverhältnisse

Merkmal-ID:8851

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Zugehöriges Register

Handelsregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Firmen des Handelsregisters A

Beschreibung

Eingetragen werden unter dem Buchstaben b) die sonstigen Rechtsverhältnisse; diese können sein: besondere Bestimmungen des Gründungsvertrages oder der Satzung über die Zeitdauer der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung oder sonstigen juristischen Person, Eröffnung, Einstellung und Aufhebung des Insolvenzverfahrens sowie die Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses, die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Aufhebung einer Sicherungsmaßnahme, die Anordnung der Eigenverwaltung durch den Schuldner und deren Aufhebung sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte des Schuldners, die Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans und die Aufhebung der Überwachung, die Klausel über die Haftungsbefreiung eines Mitglieds der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung für die vor seinem Beitritt entstandenen Verbindlichkeiten, Auflösung, Fortsetzung und Nichtigkeit der Gesellschaft, Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung oder juristischen Person sowie der Schluss der Abwicklung der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung, Erlöschen der Firma, Löschung einer Gesellschaft, Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung oder sonstigen juristischen Person, Löschungen von Amts wegen, Eintragungen nach dem Umwandlungsgesetz, im Fall des Erwerbs eines Handelsgeschäfts bei Fortführung unter der bisherigen Firma eine von § 25 Abs. 1 HGB abweichende Vereinbarung über den Haftungsausschluss bzw. Forderungsübergang, beim Eintritt eines persönlich haftenden Gesellschafters oder eines Kommanditisten in das Geschäft eines Einzelkaufmanns eine von § 28 Abs. 1 HGB abweichende Vereinbarung über den Haftungsausschluss bzw. Forderungsübergang.

Pflichtangabe

Quelle

Anmeldung, Insolvenzgericht, anderes Registergericht

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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