Postfach oder Straße und Hausnummer

Merkmal-ID:8862

Postfach oder Straße und Hausnummer

Merkmal-ID:8862

Allgemeines

Zugehöriges Register

Gewerbezentralregister

Beschreibung

Bei Mitteilungen von Verwaltungsbehörden ist die Nummer des Postfaches einzutragen, an dem die eingetragene Stelle der ersten Entscheidung ihren Sitz hat. Ist kein Postfach vorhanden, so sind Straße und Hausnummer einzutragen.

Pflichtangabe

Quelle

Zuständige mitteilende Behörde nach § 153a Abs. 1 GewO.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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