Unanfechtbar / rechtskräftig seit
Merkmal-ID:8908
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Juristische Personen (Gesellschaften, Vereinigungen, Vereine)
Beschreibung
Das Datum ist in der Reihenfolge Tag, Monat, Jahr jeweils zweistellig (TTMMJJ) einzutragen.
Bei Bußgeldentscheidungen ist das Datum einzutragen, von dem an die Bußgeldentscheidung rechtskräftig ist.
Pflichtangabe
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153a Abs. 1 GewO.