Unanfechtbar / rechtskräftig seit

Merkmal-ID:8908

Unanfechtbar / rechtskräftig seit

Merkmal-ID:8908

Allgemeines

Zugehöriges Register

Gewerbezentralregister

Beschreibung

Das Datum ist in der Reihenfolge Tag, Monat, Jahr jeweils zweistellig (TTMMJJ) einzutragen.

Bei Bußgeldentscheidungen ist das Datum einzutragen, von dem an die Bußgeldentscheidung rechtskräftig ist.

Pflichtangabe

Quelle

Zuständige mitteilende Behörde nach § 153a Abs. 1 GewO.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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