Höhe der Geldbuße
Merkmal-ID:8930
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Juristische Personen (Gesellschaften, Vereinigungen, Vereine)
Beschreibung
Einzutragen bei Bußgeldentscheidungen sind Geldbußen von mehr als 200 Euro.
Pflichtangabe
Quelle
Zuständige mitteilende Behörde nach § 153a Abs. 1 GewO.