Nachgeburtsverhaltung beim Muttertier
Merkmal-ID:9014
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Freiwillige Angabe für LKV-Mitglieder.
Eine Nachgeburtsverhaltung liegt vor, wenn sich die Nachgeburt innerhalb der ersten 12 Stunden nach der Geburt nicht gelöst hat.
Pflichtangabe
Quelle
Teil der Geburtsmeldung für Rinder.