Nachgeburtsverhaltung beim Muttertier

Merkmal-ID:9014

Nachgeburtsverhaltung beim Muttertier

Merkmal-ID:9014

Allgemeines

Zugehöriges Informationsobjekt

Rinder

Beschreibung

Freiwillige Angabe für LKV-Mitglieder.

Eine Nachgeburtsverhaltung liegt vor, wenn sich die Nachgeburt innerhalb der ersten 12 Stunden nach der Geburt nicht gelöst hat.

Pflichtangabe

Quelle

Teil der Geburtsmeldung für Rinder.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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