Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tiere (HI-Tier)
Register-ID:126
Redaktioneller Stand:02.06.2026
Allgemeines
Beschreibung
Die HI-Tier-Datenbank ist die zentrale Informationsplattform für die Veterinär- und Agrarverwaltung in Deutschland. Die nach der ViehVerkV erforderlichen Meldungen für Rinder, Schweine sowie Schafe und Ziegen werden hier zentral gespeichert. Das System wurde über die Jahre um weitere Teile erweitert.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Der Zweck der Datenhaltung unterscheidet sich je nach gesetzlicher Grundlage der erfassten Meldungen. Zweck der im Rahmen der ViehVerkV erforderlichen Meldungen ist die Überwachung des Tierverkehrs und die Verhinderung der Verschleppung von Seuchen bzw. epidemiologische Nachverfolgungen durch die zuständigen Behörden. Die Prämien-Prüfung hat keine große Relevanz mehr, es gibt nur noch vereinzelt spezielle Länderprogramme bezüglich Prämien.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Ursprung der HI-Tier war die Einführung der Rinderdatenbank aufgrund der BSE-Krise. Dadurch, dass sich alle Länder und später der Bund auf den zentralen Betrieb beim StMELF in Bayern einigten und eine zentrale, etablierte Struktur zur Verfügung stand, wurde die Datenbank sukzessive um weitere Teile erweitert.
Neben oben genannten Meldungen werden die von den hierfür zuständigen Stellen ausgegebene Equidenpässe von diesen Stellen gemeldet (Equidendatenbank), die von den Drucklegenden Stellen ermächtigten Tierärztinnen und Tierärzte ausgegebenen Heimtierausweise erfasst (Heimtierausweisdatenbank), die Daten der Überwachung der Zirkusbetriebe und Dressurnummern und verantwortlichen Personen nach Zirkusregisterverordnung erfasst (Zirkusregister), Meldungen zur Überwachung der Antibiotikaanwendungen in Mastbetrieben gemäß Arzneimittelgesetz erfasst (TAM-Datenbank) sowie Meldungen im Rahmen der Überwachung der Aquakulturbetriebe gemäß Richtlinie (EG) 2006 /88 in Verbindung mit der Fischseuchenverordnung erfasst (Aquakulturdatenbank).
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Die Datenbank wurde über die Jahre sukzessive um verschiedene Bereiche erweitert. Der Bund und die Länder sind Auftraggeber, diese werden initiativ, wenn andere / neue Rechtsbereiche über die vorhandenen Strukturen abgebildet werden sollen.
Internetauftritt, Quellen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Inhalte des Registers
Qualität
Je nach Meldung sind Felder fachlich und technisch verpflichtend und weitere teilweise optional. Die Definitionen hierfür ergeben sich aus den Anforderungen der Datenerhebung durch die Auftraggeber. Ob der Datenbestand als Ganzer vollständig ist muss durch die jeweilige Überwachungsbehörde überprüft und bewertet werden.
Eingaben werden bereits beim Abspeichern plausibilisiert, bei schweren Fehlern wird das Abspeichern abgelehnt. Alle gemeldeten Daten werden von der Datenbank automatisch auf Vollständigkeit des Datensatzes und Plausibilität überprüft. Bei der unmittelbaren Anlieferung der Daten wird innerhalb der Meldung geprüft, ob die Angaben gemäß der jeweiligen Anforderung vollständig und korrekt eingegeben wurden (fachliche und technische Plausibilisierungen).
Periodizität und Aktualität
Innerhalb von 7 Tagen sind Geburten, Zugänge, Abgänge, Verendungen und Schlachtungen zu melden.
Ferner ist zum 01. Januar eines Jahres der Tierbestand zu melden.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Land
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Technischer Betreiber der HIT-Datenbank ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) im Auftrag des Bundes und der Länder. Ein Teil der technischen Dienstleistung wird vom IT-DLZ Bayern durchgeführt. Erhebende Stellen sind die Länder bzw. die jeweils - abhängig vom betroffenen Bereich - zuständigen Behörden.
Bezüglich der nach der ViehVerkV erforderlichen Meldungen für Rinder, Schweine sowie Schafe und Ziegen sind die Regionalstellen der Länder mit der Bearbeitung von schriftlichen Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter (Eintrag in die Datenbank), sowie der Ausgabe von Kennzeichnungsmitteln (z. B. Ohrmarken) und von Tierstammdatenblättern beauftragt.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Öffentlicher Datenzugang
Der Datenbestand wird nicht öffentlich bereitgestellt. Es muss eine Registrierung der Nutzer und eine entsprechende Rechtevergabe erfolgen. Nach Vergabe einer Betriebsnummer und PIN durch die Adressdatenstelle des Bundeslandes können die Nutzer entsprechende Meldungen erfassen und abfragen. Überwachungsbehörden haben Kompetenz für Ihren Zuständigkeitsbereich (Datenabfragen). Es werden standardmäßig keine Daten von Seiten des Datenbankbetreibers an andere Stellen geliefert, die zuständigen Stellen greifen mittels eigenen Zugängen und entsprechenden Kompetenzen auf die benötigten/relevanten Daten zu.
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Zugriffe erhalten von den zuständigen Stellen der Länder die dem jeweiligen Rechtsbereich unterworfenen Meldepflichtigen und die zuständigen Überwachungsbehörden.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Nach Vergabe einer Betriebsnummer und PIN durch die Adressdatenstelle des Bundeslandes können alle, dem jeweiligen Rechtsbereich unterworfenen Meldepflichtigen, die Meldungen in der Datenbank durchführen und eigene Meldungen abfragen. Überwachungsbehörden haben Kompetenz für ihren Zuständigkeitsbereich (Datenabfragen). Es werden standardmäßig keine Daten vonseiten des Datenbankbetreibers an andere Stellen geliefert, die zuständigen Stellen greifen mittels eigener Zugänge und entsprechender Kompetenzen auf die benötigten / relevanten Daten zu.
Können Meldepflichtige die Meldungen nicht selbst online via Meldung an die Datenbank durchführen, können sie dies in schriftlicher Form über die Regionalstellen der Länder durchführen.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Datenbanken
Das System ist in Form einer Drei-Schichtenarchitekur mit Datenbank (PostgreSQL), Java basiertem Applikationsserver und unterschiedlichen Clientprogrammen als Frontend aufgebaut. Es gibt eine webbasierte Datenbank.
Schnittstellen
Details zu den Meldungen, Schnittstellen und HIT-Protokoll sind dokumentiert im Entwicklungsbereich der Website.
Standards zur Datenhaltung
In Papierform existieren vorgedruckte Meldekarten für Geburt, Bewegung (Zugang, Abgang, Verendung) und Schlachtung, welche direkt an die Regionalstellen übersandt werden. Es gibt eine Übersicht zu den Regionalstellen.
Das offene, eigen entwickelte, verschlüsselte, IP-Socket basierte "HIT-Protokoll" inklusive eigener SQL-ähnlicher Abfragesyntax "HIT query language" hat sich seit 1999 als "Industrie-Standard" für den Austausch der HIT und ZID-Daten etabliert. Es wird durch Regional- und Verwaltungsstellen der Länder und des Bundes sowie privaten Softwareanbietern genutzt. Details sind öffentlich einsehbar im Entwicklungsbereich.
Standards zum Datenaustausch (Werte)
Standards zum Datenaustausch
Die Kommunikation zwischen 2. und 3. Schicht findet mittels eigen entwickeltem, verschlüsselten, IP-Socket basierten "HIT-Protokoll" statt. Als Clients stehen Web-Frontends, Batchprogramme oder Software von Drittherstellern zur Verfügung.
Fachanwendungen & Anbieter
Meldungen können über das Portal vorgenommen werden. Es werden von Dritten (Softwarehersteller, Dienstleister) verschiedene Softwareprodukte angeboten, die aus Ihren (Management-)Systemen die relevanten Daten für verpflichtende Meldungen übermitteln. Verschiedene Länderportale (z. B. iBALIS) bzw. Fachanwendungen der Länder verwenden die HIT/ZID-Schnittstelle.
Bezug zur amtlichen Statistik
Nutzungen des Datenbestands
- Betriebsregister Landwirtschaft (EVAS 41111)
- Viehbestandserhebung Rinder (EVAS 41312)
- Landwirtschaftszählung - Haupterhebung (EVAS 41141)
- Agrarstrukturerhebung (ASE) (EVAS 41121)