Rechtliche Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit / Tat

Merkmal-ID:9041

Rechtliche Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit / Tat

Merkmal-ID:9041

Allgemeines

Zugehöriges Register

Gewerbezentralregister

Beschreibung

Bei der Eintragung einer Ordnungswidrigkeit ist diese zu bezeichnen. Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung ist die Tat zu benennen.

Pflichtangabe

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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