Rechtliche Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit / Tat
Merkmal-ID:9041
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Juristische Personen (Gesellschaften, Vereinigungen, Vereine)
Beschreibung
Bei der Eintragung einer Ordnungswidrigkeit ist diese zu bezeichnen. Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung ist die Tat zu benennen.