Beschlusszeitpunkt zur Antragsprüfung
Merkmal-ID:9108
Allgemeines
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Beschreibung
Eingetragen wird von dem Mitgliedstaat, der die Verantwortung für die Prüfung des Asylantrags übernimmt, der Zeitpunkt, zu dem die Prüfung des Antrags beschlossen wurde.