Eurodac

Register-ID:231

Redaktioneller Stand:28.01.2022

Eurodac

Register-ID:231

Redaktioneller Stand:28.01.2022

Allgemeines

Beschreibung

Beim Eurodac handelt es sich um eine EU-weite biometrische Datenbank, in der die Fingerabdruckdaten von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie von Personen aus Nicht-EU/EWR-Ländern oder Staatenlosen, die beim illegalen Grenzübertritt aufgegriffen werden oder sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates aufhalten, zum Abgleich zwischen den EU-Ländern gespeichert werden. Es besteht aus einem Zentralsystem, das als eine automatisierte Zentraldatenbank für Fingerabdruckdaten betrieben wird, und der Kommunikationsinfrastruktur für die Datenübertragung zwischen den Mitgliedstaaten und dem Zentralsystem.

Unter strengen Voraussetzungen wird ferner den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, eine Eurodac-Abfrage für die Untersuchung, Aufdeckung oder Verhütung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten vorzunehmen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Mit der Einrichtung des Fingerabdruckidentifizierungssystems wurde das Ziel der Unterstützung der Asylpolitik der Union realisiert. Das innerhalb des Dubliner Übereinkommens angewendete Verfahren bezweckt, dass jeder Asylantrag, der auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates gestellt wird, materiell-rechtlich nur durch einen Staat geprüft wird. Damit soll die Sekundärwanderung innerhalb Europas gesteuert bzw. begrenzt werden. Mit dem Abgleich von Fingerabdruckdaten und der damit verbundenen Identitätsfeststellung werden somit die Zuständigkeiten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten für die Prüfung eines Asylantrags vereinfacht.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Eurodac wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 zum Zweck der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens eingerichtet und ist seit 2003 im Einsatz.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

EU-Recht

Inhalte des Registers

Periodizität und Aktualität

Schon im Zentralsystem vorhandene Daten werden von den dafür zuständigen EU-Mitgliedstaaten aktualisiert.

Die Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern und -bewerberinnen werden von der Zentraleinheit direkt mit vorhandenen Daten verglichen und bei einem Treffer die Daten an den Mitgliedstaat mitgeteilt. Die Daten werden i. d. R. nach zehn Jahren gelöscht, eine umgehende Löschung erfolgt, sobald Asylbewerber bzw. –bewerberinnen, Staatsangehörige von einem Nicht-EU/EWR-Land oder Staatenlose die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes erworben haben.

Fingerabdruckdaten von Ausländern und Ausländerinnen, die beim illegalen Überschreiten einer Außengrenze angetroffen worden sind, werden nur zum Vergleich mit später eintreffenden Daten über Asylbewerber und -bewerberinnen gespeichert und nach zwei Jahren automatisch gelöscht.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

EU

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Für die Bearbeitung und Übermittlung der Daten sind die Mitgliedstaaten zuständig, hierfür betreibt jeder Mitgliedstaat eine einzige nationale Zugangsstelle. In der Bundesrepublik wurde das BKA als nationale Zugangsstelle benannt.

Darüber hinaus führt jeder Mitgliedstaat eine Liste der operativen Stellen innerhalb seiner benannten Behörden, die berechtigt sind, den Abgleich mit Eurodac-Daten über die nationale Zugangsstelle zu beantragen.

Die Europäische Kommission betreibt die technische Registerführung in Form eines als „Kommunikationsinfrastruktur“ bezeichneten Zentralsystems. Hierfür wurde die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (EU-LISA) betraut.

Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Jede betroffene Person hat Anspruch auf Unterrichtung über die Speicherung ihrer Daten und ggf. Löschung fälschlich gespeicherter Daten. Das Recht auf Löschung hat aber jeweils nur der eingebende Staat, auch wenn der Antrag in jedem Mitgliedstaat gestellt werden kann.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Jedes EU-Land übermittelt die abgenommenen Fingerabdrücke digitalisiert innerhalb von 72 Stunden an Eurodac.

Zuständig für diese Maßnahmen sind in Deutschland das BAMF oder ggf. die Grenzbehörden, die Ausländerbehörden, die Polizei oder die Aufnahmeeinrichtung. Die in Deutschland abgenommenen Fingerabdrücke werden an das BKA übermittelt, wo sie dupliziert und an die Eurodac-Zentraleinheit weitergeleitet werden. Im Zusammenspiel mit der Zentraleinheit fungiert das BKA als nationale Zugangsstelle.

Das Zentralsystem übermittelt nach Abgleich der Daten mit den Fingerabdruckdaten, die andere Mitgliedstaaten übermittelt haben und die bereits im Zentralsystem gespeichert sind, den Treffer oder das negative Ergebnis des Abgleichs automatisch an den Herkunftsmitgliedstaat.

Den Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie Europol stehen für die Bekämpfung terroristischer Straftaten und sonstiger schwerer Straftaten die Fingerabdruckdaten aus Eurodac für den Abgleich zur Verfügung. Über eine einzige in jedem Mitgliedstaat sowie bei Europol eingerichtete Prüfstelle können Anträge dieser Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden auf einen Abgleich von Fingerabdruckdaten an die nationale Zugangsstelle übermittelt werden.

Verwendung der Registerdaten

Die Agentur erstellt vierteljährliche Statistiken über die Arbeit des Zentralsystems.

Technische Informationen

Datenbanken

Die Zentraleinheit – das automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssystem (AFIS) - speichert alle Fingerabdruckdaten.

Schnittstellen

Es kann kann im Rahmen eines Hit/no-hit-Verfahrens zugegriffen werden.

Standards zum Datenaustausch

Als Datenaustauschformat für die Fingerabdruckdaten wird ANSI/NIST-ITL verwendet.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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