Aliasname
Merkmal-ID:9512
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Für folgende Gebieten sind keine Informationen bekannt:
Berlin, Bremen, Hessen, Schleswig-Holstein
Zugehöriges Register
Datenbestände zu Prostitutionsgewerben und in der Prostitution tätigen Personen
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Gemäß § 5 Abs. 6 ProstSchG: Auf Wunsch der anmeldepflichtigen Person stellt ihr die Behörde zusätzlich eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (Aliasbescheinigung) aus. Die Gültigkeitsdauer der Aliasbescheinigung entspricht der Gültigkeitsdauer der Anmeldebescheinigung. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Aliasbescheinigung die Regelungen der Anmeldebescheinigung. Stellt die Behörde eine Aliasbescheinigung aus, so dokumentiert sie den Aliasnamen zusammen mit den personenbezogenen Daten und bewahrt eine Kopie der Aliasbescheinigung bei den Anmeldedaten auf.
Pflichtangabe
Quelle
Angaben im Antrag