Einreisebedenken
Merkmal-ID:9678
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Gespeichert werden in der Regel Informationen über das bestehende Einreisebedenken gegenüber einer Person mit einem Hinweis auf den Begründungstext. Weiterhin wird gespeichert, seit wann die Einreisebedenken bestehen, wann die Frist der Einreisebedenken ausläuft bzw. ob sie unbefristet sind und ob ein Begründungstext vorliegt.
Pflichtangabe
Quelle
Informationen bezüglich der Gültigkeit der Einreisebedenken werden durch die Ausländerbehörden und die mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betrauten öffentlichen Stellen, die mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden oder die in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmten Bundespolizeibehörden übermittelt. Weiterhin erfolgt eine Zuspeicherung des Begründungstextes durch die Registerbehörde.