Einreise- und Aufenthaltsverbote

Merkmal-ID:9710

Einreise- und Aufenthaltsverbote

Merkmal-ID:9710

Allgemeines

Zugehöriges Register

Ausländerzentralregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Öffentliche Sicherheit

Beschreibung

Eingetragen werden zu den Daten über bestehende Einreise- und Aufenthaltsverbote der Hinweis auf den Begründungstext und seine rechtliche Grundlage. Es wird weiterhin übermittelt, wann das Einreise- bzw. Aufenthaltsverbot angeordnet wurde, ob die Wirkung befristet ist, ggf. die Dauer der Befristung, und ob die Frist des Einreise- bzw. Aufenthaltsverbots gemäß § 11 Absatz 9 AufenthG durch die Wiedereinreise gehemmt wurde und, falls dies der Fall ist, von welcher Dauer die Hemmung vorliegt.

Pflichtangabe

Quelle

In der Regel erfolgt die Übermittlung der Daten durch die Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betrauten öffentlichen Stellen. Besteht das Einreise- bzw. Aufenthaltsverbot aufgrund Asylantrag, einem Asylfolgeantrag, oder ist die Frist des Einreise- bzw. Aufenthaltsverbots durch eine Wiedereinreise gehemmt, können die Daten ggf. durch das BAMF erfolgen. Es erfolgt weiterhin eine Zuspeicherung des Begründungstextes durch die Registerbehörde.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
Seite teilen