Straftatverdacht
Merkmal-ID:9766
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es werden Informationen erfasst, ob ein Verdacht auf und Gefährdung durch Straftaten besteht. Mögliche Anlässe sind hierbei ein Verdacht auf einen unerlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet (§ 95 Absatz 1 Nummer 8 AufenthG), unerlaubte Herstellung und Handel mit Betäubungsmitteln (§ 30 Absatz 1 oder § 30a Absatz 1 BtMG), die Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), die Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), die Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland (§ 129 in Verbindung mit § 129b Absatz 1 StGB), der Verdacht auf eine Straftat mit Terrorismus-Zielsetzung oder der Verdacht auf eine Gefährdung durch eine Straftat mit Terrorismus-Zielsetzung.Weitere Grundlagen für einen Straftatverdacht können auch der Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) oder die Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89b StGB) sein.
Pflichtangabe
Quelle
Die Übermittlung der Daten erfolgt durch die mit grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten Behörden, die in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde, die ermittlungsführende Polizeibehörde, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder oder die Staatsanwaltschaften.