Überwachungsmaßnahmen
Merkmal-ID:9792
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Falls Überwachungsmaßnahmen für ausgewiesene Personen nach § 56 AufenthG angeordnet sind, werden die entsprechenden Daten übermittelt. Weiterhin wird gespeichert, falls der Aufenthalt der Person auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt ist (§ 56 Absatz 2 AufenthG), ob und wann eine abweichende Regelung hinsichtlich der Aufenthaltsbeschränkung angeordnet wurde, ob und wann eine Verpflichtung hinsichtlich der Wohnung angeordnet wurde (§ 56 Absatz 3 AufenthG), ob und wann ein Kontaktverbot hinsichtlich Personen nach § 56 Absatz 4 AufenthG angeordnet wurde, ob und wann ein Nutzungsverbot hinsichtlich Kommunikationsmittel nach § 56 Absatz 4 AufenthG angeordnet wurde und ob ein Begründungstext vorliegt.
Pflichtangabe
Quelle
Die Übermittlung erfolgt durch die Ausländerbehörden und die mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betrauten öffentlichen Stellen. Weiterhin erfolgt eine Zuspeicherung der Registerbehörde hinsichtlich des Nutzungsverbots von Kommunikationsmitteln nach § 56 Absatz 4 AufenthG.