Verurteilungen
Merkmal-ID:9845
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es werden Daten über eine Person gespeichert, sofern eine Verurteilung nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 AufenthG oder § 95 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG vorliegt.
Pflichtangabe
Quelle
Die Übermittlung erfolgt durch die Ausländerbehörden und die mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betrauten öffentlichen Stellen.