Dauer der Untersagung
Merkmal-ID:9979
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Rechtsdienstleister mit untersagter Rechtsdienstleistungserbringung
Beschreibung
Eingetragen wird die Dauer der Untersagung von Rechtsdienstleistungen auf längstens fünf Jahre.