Sperrvermerke
Merkmal-ID:9994
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
In der Verarbeitung eingeschränkte Daten sind mit einem Sperrvermerk zu versehen. Sie dürfen außer zur Prüfung der Richtigkeit ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht verarbeitet werden. In der Verarbeitung eingeschränkte Daten dürfen unter Hinweis auf den Sperrvermerk außerdem verwendet werden, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung erforderlich ist.
Pflichtangabe
Quelle
Es erfolgt eine Zuspeicherung durch die Registerbehörde.