Programmunterstützung Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2.0 (ProFiS 2.0)
Register-ID:113
Redaktioneller Stand:22.07.2021
Allgemeines
Beschreibung
In der Programmunterstützung Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2.0 (ProFiS 2.0) werden die nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) erhobenen Daten aus Prüfungs-, Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren gespeichert. ProFiS 2.0 dient der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) als zentrales Informationssystem nach § 16 SchwarzArbG.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
ProFiS 2.0 dient der FKS als zentrales Vorgangsbearbeitungssystem zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach §16 Abs. 3 SchwarzArbG. Es ermöglicht u. a. eine strukturierte Ablage von Informationen über Personen und Unternehmen, bundesweite Recherchen zu Vorgängen, Planung von Maßnahmen sowie die Verwendung von Dokumentenvorlagen.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Das Verfahren ProFiS 2.0 wird erst seit kurzer Zeit im Echtbetrieb verwendet. Es löst das veraltete Verfahren ZenDa ProFiS ab. In ProFiS 2.0 finden kontinuierlich Weiterentwicklungen im Rahmen der Prozessoptimierung statt.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Inhalte des Registers
Qualität
In ProFiS 2.0 werden die Daten gespeichert, die zum Zweck der Aufgabenerfüllung durch die FKS benötigt werden. Die Qualität der Daten wird sowohl systemseitig durch Plausibilitätsprüfungen als auch durch die Beschäftigten der FKS sichergestellt.
Periodizität und Aktualität
ProFiS 2.0 dient als zentrales Vorgangsbearbeitungssystem der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und wird täglich von tausenden Beschäftigten genutzt. Sämtliche Daten werden in Abhängigkeit von den Prüfungs- und Ermittlungsergebnissen erfasst und ständig aktualisiert. Sie werden nach Ablauf der gesetzlichen Löschfristen gemäß §19 SchwarzArbG automatisch aus dem System gelöscht.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Das zentrale Informationssystem wird durch die Behörden der Zollverwaltung geführt. Für die technische Registerführung ist das ITZBund zuständig.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Die Beschäftigten der FKS sind zum Zugriff auf ProFiS 2.0 berechtigt. Zur Deutschen Rentenversicherung existiert eine bidirektionale Schnittstelle zum Austausch von Daten. Für bestimmte Zusammenarbeitsbehörden sind Schnittstellen zum automatisierten Abruf von Daten aus ProFiS 2.0 angedacht oder befinden sich im Aufbau.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Beschäftigten der FKS geben die Daten über die beteiligten Personen und Unternehmen in das System ein. Daten von/zu anderen Schnittstellen werden bzw. sollen automatisiert erfasst und übermittelt werden.
Verwendung der Registerdaten
Die in ProFiS 2.0 gespeicherten personenbezogenen Daten dürfen nur zur Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG, zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die mit einem der in § Abs. 1 SchwarzArbG genannten Prüfgegenstände zusammenhängen, zur Besteuerung, soweit sie im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen steht, zur Erfüllung von Aufgaben, welche den Behörden der Zollverwaltung zugewiesen sind und zur Fortbildung im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, soweit die Daten anonymisiert werden, genutzt werden. Darüber hinaus werden die Daten für statistische Zwecke verwendet (u. a. Jahresberichte und Pressekonferenzen).
Technische Informationen
Datenbanken
ProFiS 2.0 basiert auf einer lizenzpflichtigen Softwareanwendung und wird im internen Netz der Bundesfinanzverwaltung betrieben. Der Zugriff auf ProFiS 2.0 erfolgt über ein lizenzpflichtiges Produkt.
Eine spezifische, öffentlich zugängliche Datenbank existiert nicht als frei zugängliches Online-Portal. Die Datenbanken, die von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit genutzt werden, sind Teil der internen Systeme des Zolls und dienen der Verwaltung und Analyse von Informationen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Diese sind nicht direkt für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich.
Schnittstellen
Für bestimmte Zusammenarbeitsbehörden soll es Schnittstellen zum automatisierten Abruf von Daten aus ProFiS 2.0 geben. Zur Deutschen Rentenversicherung existiert eine bidirektionale Schnittstelle zum Austausch von Daten. Weitere Schnittstellen z. B. zur Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen oder zu Staatsanwaltschaften befinden sich im Aufbau.