Ausbildungsfahrlehrer
Informationsobjekt-ID:171
Kategorie:Personen
Allgemeines
Zugehöriges Register
Beschreibung
Es handelt sich um zur Ausbildung von Fahrlehreranwärtern bzw. -anwärterinnen berechtigte Fahrlehrer, die über eine zusätzliche Erlaubnis nach § 16 FahrlG verfügen.Die Datenhaltung über Ausbildungsfahrlehrer und -fahrlehrerinnen erfolgt in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie in Thüringen.
Merkmale
Ausbildungsfahrlehrerlaubnis
Familienname
Geburtsname
Sonstige frühere Namen
Vorname
Doktorgrad
Geschlecht
Geburtsdatum
Geburtsort
Anschrift
Staatsangehörigkeit
Eintragungen im Fahreignungsregister
Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaftsfahrschule