Ausbildungsfahrlehrerlaubnis
Merkmal-ID:984
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen
Für folgende Gebieten sind keine Informationen bekannt:
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es handelt sich um die Erlaubnis, Fahrlehreranwärter sowie -anwärterinnen, auszubilden. Der Ausbildungsfahrlehrer / die -fahrlehrerin muss innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang Fahrschülern, welche die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B erwerben wollen, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben und erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungsseminar teilgenommen haben.
Pflichtangabe
Quelle
Antragsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Ausbildungsfahrlehrerlaubnis, Fortbildungsnachweise