Ausbildungsfahrlehrerlaubnis

Merkmal-ID:984

Ausbildungsfahrlehrerlaubnis

Merkmal-ID:984

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen

Für folgende Gebieten sind keine Informationen bekannt:

Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

Zugehöriges Register

Örtliches Fahrlehrerregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Ausbildungsfahrlehrer

Beschreibung

Es handelt sich um die Erlaubnis, Fahrlehreranwärter sowie -anwärterinnen, auszubilden. Der Ausbildungsfahrlehrer / die -fahrlehrerin muss innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang Fahrschülern, welche die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B erwerben wollen, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben und erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungsseminar teilgenommen haben.

Pflichtangabe

Quelle

Antragsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Ausbildungsfahrlehrerlaubnis, Fortbildungsnachweise

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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