Suchtmedizinische Qualifikation

Merkmal-ID:118

Suchtmedizinische Qualifikation

Merkmal-ID:118

Allgemeines

Zugehöriges Register

Substitutionsregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Ärzte

Beschreibung

Die Mindestanforderungen an eine suchtmedizinische Qualifikation einer Ärztin oder eines Arztes werden von den Ärztekammern nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft festgelegt (vgl. § 5 Abs. 3 BtMVV). Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist grundsätzlich Voraussetzung für die Durchführung von Substitutionsbehandlungen.

Pflichtangabe

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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