Suchtmedizinische Qualifikation
Merkmal-ID:118
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Beschreibung
Die Mindestanforderungen an eine suchtmedizinische Qualifikation einer Ärztin oder eines Arztes werden von den Ärztekammern nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft festgelegt (vgl. § 5 Abs. 3 BtMVV). Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist grundsätzlich Voraussetzung für die Durchführung von Substitutionsbehandlungen.