Ärzte
Informationsobjekt-ID:847
Kategorie:Personen
Allgemeines
Zugehöriges Register
Merkmale
Betäubungsmittel-Nummer (BtM) keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 2
- Beschreibung
- Identifikationsnummer des Teilnehmers am Betäubungsmittelverkehr.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Geburtsdatum keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 50
- Beschreibung
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Dienstliche Anschrift keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 72
- Beschreibung
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Telefonnummer keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 95
- Beschreibung
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Suchtmedizinische Qualifikation keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 118
- Beschreibung
Die Mindestanforderungen an eine suchtmedizinische Qualifikation einer Ärztin oder eines Arztes werden von den Ärztekammern nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft festgelegt (vgl. § 5 Abs. 3 BtMVV). Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist grundsätzlich Voraussetzung für die Durchführung von Substitutionsbehandlungen.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Zugangsdaten für Online-Meldungen keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 142
- Beschreibung
- Bestehend aus individueller Benutzerkennung, Passwort und PIN.
- Pflichtangabe
- Freiwillig
Gemeldete Patientendaten keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 167
- Beschreibung
- Ein substituierender Arzt hat die nach § 5b Abs. 2 BtMVV festgelegten Patientendaten zu melden.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Hat Konsiliararzt keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 191
- Beschreibung
- Ein substituierender, suchtmedizinisch nicht qualifizierter Arzt bzw. Ärztin muss einen Arzt bzw. Ärztin mit suchtmedizinischer Qualifikation als Konsiliararzt in die Substitutionsbehandlung einbeziehen und melden (hier gilt für den substituierenden Arzt: "Hat Konsiliararzt = ja"). Vgl. § 5 Abs. 4 BtMVV. Im Datenbestand des substituierenden Arztes wird ein Konsiliararzt patientenbezogen zugeordnet. Für verschiedene Patienten kann ein substituierender Arzt bzw. Ärztin unterschiedliche Konsiliarärzte einsetzen.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Ist Konsiliararzt keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 215
- Beschreibung
- Ein suchtmedizinisch qualifizierter Arzt bzw. Ärztin kann von einem substituierenden Arzt bzw. Ärztin ohne suchtmedizinischer Qualifikation als Konsiliararzt eingesetzt und gemeldet werden (hier gilt für den suchtmedizinisch qualifizierten Arzt: "Ist Konsiliararzt = ja"). Ein Konsiliararzt kann von mehreren substituierenden Ärzten bzw. Ärztinnen als solcher eingesetzt werden. Ein Konsiliararzt wird im Datenbestand des meldenden substituierenden Arztes bzw. Ärztin patientenbezogen zugeordnet. Ein Konsiliararzt hat nicht zwingend eigene Substitutionspatienten.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Gebietskennzahl keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 239
- Beschreibung
- Die 8-stellige Gebietskennzahl dient der Zuordnung des Arztes bzw. der Ärztin zur zuständigen Überwachungsbehörde bzw. obersten Landesgesundheitsbehörde innerhalb Deutschlands. Sie ist wie folgt aufgebaut: 1. und 2. Stelle: Land 3. Stelle: Regierungsbezirk 4. und 5. Stelle: Kreis / kreisfreie Stadt 6., 7. und 8. Stelle: Gemeinde
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Vorname keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 14434
- Beschreibung
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Nachname keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 14435
- Beschreibung
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Titel keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 14436
- Beschreibung
- Pflichtangabe
- Verpflichtend