Ist Konsiliararzt
Merkmal-ID:215
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Beschreibung
Ein suchtmedizinisch qualifizierter Arzt bzw. Ärztin kann von einem substituierenden Arzt bzw. Ärztin ohne suchtmedizinischer Qualifikation als Konsiliararzt eingesetzt und gemeldet werden (hier gilt für den suchtmedizinisch qualifizierten Arzt: "Ist Konsiliararzt = ja"). Ein Konsiliararzt kann von mehreren substituierenden Ärzten bzw. Ärztinnen als solcher eingesetzt werden. Ein Konsiliararzt wird im Datenbestand des meldenden substituierenden Arztes bzw. Ärztin patientenbezogen zugeordnet. Ein Konsiliararzt hat nicht zwingend eigene Substitutionspatienten.