Höchstbetrag für Miete und Belastung
Merkmal-ID:2440
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Für folgende Gebieten sind keine Informationen bekannt:
Hamburg, Niedersachsen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Der bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigte Höchstbetrag für Miete und Belastung (§ 12 WoGG), im Fall des § 11 Abs. 3 WoGG der Anteil des Höchstbetrags, der dem Anteil der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder an der Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder entspricht.
Pflichtangabe
Quelle
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Länderspezifische Unterschiede
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