Datenbestände zum Wohngeld

Register-ID:17

Redaktioneller Stand:15.05.2023

Datenbestände zum Wohngeld

Register-ID:17

Redaktioneller Stand:15.05.2023

Allgemeines

Beschreibung

Bei den kommunalen Wohngeldbehörden werden personenbezogene Daten über Wohngeldempfängerinnen bzw. -empfänger und - sofern vorhanden - über deren Haushaltsmitglieder für Fach- und Statistikzwecke sowie für den Datenabgleich zur Vermeidung von rechtswidriger Inanspruchnahme von Wohngeld erhoben und gespeichert.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenbestände zum Wohngeld sind Vorgangsdaten, die zur Antragsbearbeitung, Prüfung und Bewilligung von Wohngeldleistungen sowie für den Datenabgleich zur Überprüfung rechtswidriger Inanspruchnahme von Wohngeld benötigt werden.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Wohngeld ist als staatlicher Zuschuss zur Miete oder zur Belastung (bei Wohneigentum) eine Sozialleistung für Personen mit geringem Einkommen und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen Wohnens.

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

Die Datenbestände zum Wohngeld sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Rechtsgrundlagen

Landesgesetze zur Durchführung des Wohngeldgesetzes

Inhalte des Registers

Qualität

Die Datenbestände sind nahezu vollständig. Es werden Informationen zu allen Wohngeldempfängerinnen bzw. -empfängern und Antragstellerinnen bzw. -stellern sowie deren Haushaltsmitgliedern geführt. Im Falle von Ablehnungen oder Versagungen kann der Datenbestand unvollständig sein.

Die Plausibilität der Angaben wird mitunter automatisiert durch Programmroutinen sowie über das Vier-Augen-Prinzip sichergestellt.

Periodizität und Aktualität

Die Datenbestände werden fortlaufend ergänzt und anlassbezogen insbesondere bei Änderungsmitteilungen, Weiterleistungsanträgen oder Erhöhungsanträgen aktualisiert.

Gemäß Wohngeld-Verwaltungsvorschrift werden die Daten zu Bewilligungen zehn Jahre, zu abgelehnten Anträgen zwei Jahre aufbewahrt und im Anschluss gelöscht.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Ressort

Zuständigkeiten

Die Daten werden von den kommunalen Wohngeldbehörden erhoben und gespeichert.

Länderspezifische Unterschiede
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Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Eingehende Datenlieferungen erfolgen bei erstmaligem Antrag auf Wohngeld und werden fortlaufend ergänzt bzw. aktualisiert, insbesondere bei Änderungsmitteilungen und Weiterleistungsanträgen.

Zum Zwecke der Überprüfung des rechtmäßigen Wohngeldbezugs übermittelt die jeweilige Wohngeldbehörde zum Datenabgleich - ggf. über die für sie durch die Landesregierung bestimmte zuständige zentrale Landesstelle - Daten an die DSRV, die RV Knappschaft-Bahn-See, das BZSt und an die Deutsche Post AG. Die im Rahmen des Datenabgleichs zurückgemeldeten Daten werden in einigen Fällen zum Zweck des Abgleichs mit den vorhandenen Informationen aufgenommen.

Zum Zwecke der Auszahlung des Wohngelds können Daten an zuständige Stellen (i. d. R. Auszahlungskassen) übermittelt werden.

Für bundesstatistische Zwecke werden ausgewählte Daten (nach § 35 WoGG) in anonymisierter Form über IDEV oder .CORE an die Statistischen Landesämter übermittelt.

Verwendung der Registerdaten

Die Datenbestände werden zusätzlich für folgende Zwecke genutzt: Erstellung der Bundesstatistik Wohngeld, Berechnung regionaler Mietenniveaus, Wohngeld- und Mietenbericht, Beurteilung der Auswirkungen des Wohngeldgesetzes und dessen Fortentwicklung sowie für das interne Berichtswesen.

Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Länderspezifische Unterschiede
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Schnittstellen

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Standards zur Datenhaltung

Der Datenabgleich der Wohngeld-Datenbestände mit der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, der Deutschen Post AG (für die Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung) sowie mit dem Bundeszentralamt für Steuern erfolgt im automatisierten Verfahren. Der Datenabgleich kann von übergeordneten Stellen der kommunalen Wohngeldbehörden vorgenommen werden.

Fachanwendungen & Anbieter (Werte)

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Fachanwendungen & Anbieter

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Bezug zur amtlichen Statistik

Nutzungen des Datenbestands

  • Statistik Wohngeld zum 31.12. (EVAS 22311)
  • Statistik Wohngeld-Quartale (EVAS 22312)

Ziele der Nutzung

Statistik Wohngeld zum 31.12.

Verfolgte Ziele:

Ersetzen von Erhebungen / Erhebungsmerkmalen

Nicht verfolgte Ziele:

Ergänzen der Erhebung / Schaffung neuer Analysemöglichkeiten, Zwecke der Qualitätssicherung / Qualitätsverbesserung, Definition / Pflege des Berichtskreises

Statistik Wohngeld-Quartale

Verfolgte Ziele:

Ersetzen von Erhebungen / Erhebungsmerkmalen

Nicht verfolgte Ziele:

Ergänzen der Erhebung / Schaffung neuer Analysemöglichkeiten, Zwecke der Qualitätssicherung / Qualitätsverbesserung, Definition / Pflege des Berichtskreises
Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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