Datenbestände zum Wohngeld
Register-ID:17
Redaktioneller Stand:15.05.2023
Allgemeines
Beschreibung
Bei den kommunalen Wohngeldbehörden werden personenbezogene Daten über Wohngeldempfängerinnen bzw. -empfänger und - sofern vorhanden - über deren Haushaltsmitglieder für Fach- und Statistikzwecke sowie für den Datenabgleich zur Vermeidung von rechtswidriger Inanspruchnahme von Wohngeld erhoben und gespeichert.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Datenbestände zum Wohngeld sind Vorgangsdaten, die zur Antragsbearbeitung, Prüfung und Bewilligung von Wohngeldleistungen sowie für den Datenabgleich zur Überprüfung rechtswidriger Inanspruchnahme von Wohngeld benötigt werden.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Wohngeld ist als staatlicher Zuschuss zur Miete oder zur Belastung (bei Wohneigentum) eine Sozialleistung für Personen mit geringem Einkommen und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen Wohnens.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Die Datenbestände zum Wohngeld sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.
Internetauftritt, Quellen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Die Datenbestände sind nahezu vollständig. Es werden Informationen zu allen Wohngeldempfängerinnen bzw. -empfängern und Antragstellerinnen bzw. -stellern sowie deren Haushaltsmitgliedern geführt. Im Falle von Ablehnungen oder Versagungen kann der Datenbestand unvollständig sein.
Die Plausibilität der Angaben wird mitunter automatisiert durch Programmroutinen sowie über das Vier-Augen-Prinzip sichergestellt.
Periodizität und Aktualität
Die Datenbestände werden fortlaufend ergänzt und anlassbezogen insbesondere bei Änderungsmitteilungen, Weiterleistungsanträgen oder Erhöhungsanträgen aktualisiert.
Gemäß Wohngeld-Verwaltungsvorschrift werden die Daten zu Bewilligungen zehn Jahre, zu abgelehnten Anträgen zwei Jahre aufbewahrt und im Anschluss gelöscht.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Kommunal
Ressort
Zuständigkeiten
Die Daten werden von den kommunalen Wohngeldbehörden erhoben und gespeichert.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Eingehende Datenlieferungen erfolgen bei erstmaligem Antrag auf Wohngeld und werden fortlaufend ergänzt bzw. aktualisiert, insbesondere bei Änderungsmitteilungen und Weiterleistungsanträgen.
Zum Zwecke der Überprüfung des rechtmäßigen Wohngeldbezugs übermittelt die jeweilige Wohngeldbehörde zum Datenabgleich - ggf. über die für sie durch die Landesregierung bestimmte zuständige zentrale Landesstelle - Daten an die DSRV, die RV Knappschaft-Bahn-See, das BZSt und an die Deutsche Post AG. Die im Rahmen des Datenabgleichs zurückgemeldeten Daten werden in einigen Fällen zum Zweck des Abgleichs mit den vorhandenen Informationen aufgenommen.
Zum Zwecke der Auszahlung des Wohngelds können Daten an zuständige Stellen (i. d. R. Auszahlungskassen) übermittelt werden.
Für bundesstatistische Zwecke werden ausgewählte Daten (nach § 35 WoGG) in anonymisierter Form über IDEV oder .CORE an die Statistischen Landesämter übermittelt.
Verwendung der Registerdaten
Die Datenbestände werden zusätzlich für folgende Zwecke genutzt: Erstellung der Bundesstatistik Wohngeld, Berechnung regionaler Mietenniveaus, Wohngeld- und Mietenbericht, Beurteilung der Auswirkungen des Wohngeldgesetzes und dessen Fortentwicklung sowie für das interne Berichtswesen.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Schnittstellen
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Standards zur Datenhaltung
Der Datenabgleich der Wohngeld-Datenbestände mit der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, der Deutschen Post AG (für die Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung) sowie mit dem Bundeszentralamt für Steuern erfolgt im automatisierten Verfahren. Der Datenabgleich kann von übergeordneten Stellen der kommunalen Wohngeldbehörden vorgenommen werden.
Fachanwendungen & Anbieter (Werte)
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Fachanwendungen & Anbieter
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Bezug zur amtlichen Statistik
Nutzungen des Datenbestands
- Statistik Wohngeld zum 31.12. (EVAS 22311)
- Statistik Wohngeld-Quartale (EVAS 22312)