Anerkennung von Fachgebieten, Gebietsschwerpunkten oder Teilgebieten
Merkmal-ID:3671
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Kassenärztliche Vereinigung Bayern, Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Auf Grundlage der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer oder der Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern erworbene Qualifikationen. Auf Grundlage historischer Weiterbildungsordnungen erworbene Qualifikationen behalten ihre Gültigkeit. Angegeben sind Datum der Anerkennung und die Gebietsbezeichnung. Bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einer Approbation als Psychologischer Psychotherapeut wird hier "Psychologischer Psychotherapeut" als Fachgebiet eingetragen, bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einer Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut wird hier "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" eingetragen.