Ärzte

Informationsobjekt-ID:779

Kategorien:Personen

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Allgemeines

Zugehöriges Register

Arztregister

Beschreibung

Voraussetzung für die Eintragung als Arzt bzw. Ärztin sind die Approbation und der erfolgreiche Abschluss entweder einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet mit der Befugnis zum Führen einer entsprechenden Gebietsbezeichnung oder der Nachweis einer Qualifikation, die gemäß § 95a Abs. 4 und 5 SGB V anerkannt ist.

Merkmale

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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