Entscheidung zur ausschließlichen Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung
Merkmal-ID:4110
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Kassenärztliche Vereinigung Bayern, Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte und Ärzte ohne Facharztweiterbildung nehmen in der Regel an der hausärztlichen Versorgung teil. Bei Ärztinnen und Ärzten dieser Fachgruppen, die davon abweichend ausschließlich an der fachärztlichen Versorgung (gemäß § 73 Abs. 1a SGB V) teilnehmen, wird dies über dieses Merkmal gekennzeichnet. Angegeben ist das Anfangs- und Widerrufsdatum der Entscheidung.