Umschreibung aus einem bisherigen Arztregisters in das aktuelle Arztregister
Merkmal-ID:3778
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Kassenärztliche Vereinigung Bayern, Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Bevor Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung erhält, müssen sie sich zuerst in das Arztregister einer Kassenärztlichen Vereinigung oder deren Bezirksstelle eintragen lassen. Arztregister werden auf regionaler Ebene geführt (Kassenärztliche Vereinigungen der Bundesländer oder deren Bezirksstellen). Wenn eine Ärztin, ein Arzt oder eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut vor ihrer aktuellen Tätigkeit im regionalen Bereich eines anderen Arztregisters tätig war, dann muss eine Umschreibung erfolgen. Angegeben sind Nummer des bisherigen Arztregisters und der Grund der Umschreibung.