Datum der Tätigkeitsaufnahme am Leistungsort
Merkmal-ID:4298
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Kassenärztliche Vereinigung Bayern, Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Erfasst ist das Datum, ab dem eine Ärztin, ein Arzt, eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut seine tatsächliche Tätigkeit aufnimmt, bei Vertragsärzten das Niederlassungsdatum. Das Datum der Tätigkeitsaufnahme kann nach dem Datum des Teilnahmestatusbeginns liegen. Zugelassene Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben nach dem Zulassungsdatum noch eine Zeitspanne für die Tätigkeitsaufnahme bzw. Niederlassung.